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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 06.04.2011

3 Ta 62/11

Normen:
ArbGG § 5
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2
ZPO § 138 Abs. 1
ZPO § 138 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.02.2011 - 10 Ca 1893/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.530,00 EUR [...]
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