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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 12.12.2011

10 Ta 248/11

Normen:
ZPO § 704
ZPO § 888

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 28. Oktober 2011, Az.: 10 Ca 835/10, wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Festsetzung von [...]
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