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LAG München - Entscheidung vom 31.08.2011

11 Ta 243/11

Normen:
GVG § 17a
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a
SGB IX § 95
SGB IX § 96
SGB IX § 97
ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a
SGB IX § 94
SGB IX § 95
SGB IX § 96
SGB IX § 97 Abs. 6 S. 1
SGB IX § 97 Abs. 7

1. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 31.05.2011 - 3 BV 65/11 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. I. Die Beteiligten streiten [...]
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