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LAG Köln - Entscheidung vom 22.08.2011

1 Ta 214/11

Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 S. 1
ZPO § 115 Abs. 1 S. 2
ZPO § 117 Abs. 3
ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
ZPO § 124 Nr. 2

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.03.2011 ( 6 Ca 3440/08) aufgehoben. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom [...]
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