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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 19.10.2011

13 Ta 381/11

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1
ArbGG § 12a
ZPO § 91 Abs. 1
ArbGG § 12 a Abs. 1 S. 1

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2011 - 6 Ca 3373/09 - wird zurückgewiesen. Der Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. [...]
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