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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.04.2011

13 Ta 104/11

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1
ZPO § 91 Abs.2
ZPO § 104
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
ZPO § 91 Abs. 2
ZPO § 104

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2011 - 8 Ca 7005/09 - abgeändert. Der Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin vom 1. [...]
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