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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.08.2011

16 TaBV 94/11

Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1
RVG-VV Nr. 1000 Anl. 1 § 13
BetrVG § 40 Abs. 1
BetrVG § 112 Abs. 1
RVG VV Nr. 1000 Abs. 1 S. 1

Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 13. Mai 2011 - 2 BV 32/10 - abgeändert: Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, an den Antragssteller 867,51 EUR (in [...]
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