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FG Hessen - Entscheidung vom 22.03.2011

7 K 1478/10

Normen:
LeStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlg. 2 Nr. 52 Position 8713 KN, Position 9401 KN

Der Jahresumsatzsteuerbescheid 2004 vom 16.04.2009 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 21.05.2010 um 5.334,80 EUR herabgesetzt. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig [...]
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