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EuGH - Entscheidung vom 24.05.2011

Rs. C-54/08

Normen:
BNotO § 1
BNotO § 4 Abs. 1
BNotO § 10 Abs. 1
BNotO § 10 Abs. 2
BNotO § 17 Abs. 1 S. 1
BNotO § 19 Abs. 1
EG Art. 43

Fundstellen:
AnwBl 2011, 592
DNotZ 2011, 462
DVBl 2011, 887
EuZW 2011, 468
JuS 2011, 851
NJW 2011, 2941
NVwZ 2011, 1254
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen, dass sie für den Zugang zum Beruf des Notars eine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung aufgestellt hat. 2. Im Übrigen wird [...]
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