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EuGH - Entscheidung vom 15.03.2011

Rs. C-29/10

Normen:
Übereinkommen 80/934/EWG über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (das am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegt wurde - ABl. Nr. L 226 S. 1) Art. 6 Abs. 2 Buchst. a

Fundstellen:
Koelzsch
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: Art. 6 Abs. 2 Buchst. a des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom, ist dahin auszulegen, dass, wenn der Arbeitnehmer [...]
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