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EuGH - Entscheidung vom 07.07.2011

Rs. C-310/10

Normen:
AEUV Art. 267
Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180, S. 22) Art. 15
Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) Art. 17

Fundstellen:
Agafiţei u.a.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Das von der Curtea de Apel Bacău (Rumänien) eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni [...]
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