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EuG - Entscheidung vom 12.10.2011

Rs. T-224/10

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Association belge des consommateurs test-achats ASBL trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Die Électricité de France (EDF) trägt [...]
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