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EuG - Entscheidung vom 14.12.2011

Rs. C-600/10

Normen:
VerfO EuGH Art. 93 § 1
Satzung EuGH Art. 40 Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Königreich Dänemark wird als Streithelfer gestrichen. 2. Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten. Das Königreich Dänemark hat dem Gerichtshof mit am 3. Oktober 2011 (Fax vom 30. September 2011) bei [...]
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