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EuG - Entscheidung vom 15.07.2011

Rs. T-220/09

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 207/2009 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

Fundstellen:
Ergo Versicherungsgruppe / HABM - Société de développement und de recherche industrielle (ERGO)
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Ergo Versicherungsgruppe AG trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 31. Juli 2003 meldete die Klägerin, die Ergo Versicherungsgruppe AG, gemäß der Verordnung (EG) Nr. [...]
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