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EuG - Entscheidung vom 13.07.2011

Rs. T-499/09

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

Fundstellen:
Evonik Industries / HABM (Rectangle pourpre avec un côté convexe)
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Evonik Industries AG trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 15. September 2008 meldete die Klägerin, die Evonik Industries AG, nach der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des [...]
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