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BVerfG - Entscheidung vom 19.07.2011

2 BvC 16/10

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 19.07.2011 - Aktenzeichen 2 BvC 16/10

DRsp Nr. 2011/14623

Verwerfung mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2;

Gründe

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.