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BVerfG - Entscheidung vom 30.10.2011

2 BvC 15/11

Normen:
BVerfGG § 48 Abs. 1

BVerfG, Beschluss vom 30.10.2011 - Aktenzeichen 2 BvC 15/11

DRsp Nr. 2011/20468

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 48 Abs. 1 ;

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.