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BVerfG - Entscheidung vom 25.05.2011

2 BvC 9/10

BVerfG, Beschluss vom 25.05.2011 - Aktenzeichen 2 BvC 9/10

DRsp Nr. 2011/12761

Begründetheit einer Wahlverfassungsbeschwerde über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.