BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 5 StR 588/10
DRsp Nr. 2011/3862
Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung oder weitere Begründung als offensichtlich unbegründet
Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 26. Januar 2011 wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
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