BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 5 StR 62/11
DRsp Nr. 2011/8119
Relevanz des subjektiven Eindrucks eines Arztes von einer Alkoholisierung des Angeklagten bei negativem Alkoholbefund
Die Revisionen des Angeklagten und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Oktober 2010 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Vorinstanz: LG Berlin, vom 04.10.2010
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