Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen vor (§ 86 Abs. 2EnWG ). Grundsätzliche Bedeutung kommt der Frage zu, ob im Rahmen einer individuellen Entgeltabrede gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV nur die Leistungs- oder auch die Arbeitsentgelte verringert werden können.
Vorinstanz: OLG Düsseldorf, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen VI-3 Kart 197/09 (V)