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BAG - Entscheidung vom 21.09.2011

5 AZR 269/10

Normen:
Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ERA) § 12
Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 5 Nr. 4, 5, 6
Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 6
Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ERA) § 12
Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 5 Nr. 4, 5, 6
Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 6

BAG, Urteil vom 21.09.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 269/10

DRsp Nr. 2012/15032

Anrechnung einer Erschwerniszulage [ERA-ETV]

1. Wurde zeitgleich mit der Einführung des ERA bereits eine Betriebsvereinbarung nach § 12 ERA abgeschlossen, ist eine danach zu gewährende Erschwerniszulage mit ihrem festgelegten Wert in den Entgeltvergleich einzustellen. 2. Ist eine Betriebsvereinbarung gemäß § 12 ERA noch nicht in Kraft, beträgt der Wert der einzustellenden Erschwerniszulage null Euro. 3. Die spätere Betriebsvereinbarung führt zu einer „Erhöhung“ dieser zunächst mit null Euro zu bewertenden Erschwerniszulage und damit zu deren Anrechenbarkeit auf die Erfahrungs-, Ausgleichs- oder Überschreiterzulage nach § 5 Ziff. (6) ERA -ETV.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 20. Januar 2010 - 2 Sa 55/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes ( ERA ) § 12 ; Tarifvertrag zur Einführung des ERA ( ERA -ETV) § 5 Nr. 4 , 5 , 6 ; Tarifvertrag zur Einführung des ERA ( ERA -ETV) § 6 ;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO ).

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 5 AZR 267/10 -

Vorinstanz: LAG Saarland, vom 20.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 55/09
Vorinstanz: ArbG Saarbrücken, vom 15.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1895/08