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AG Köln - Entscheidung vom 26.05.2011

326 F 44/10

Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
UVG § 7

I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen der Kindesmutter Frau B. E. eine monatliche Kindesunterhaltsrente zu zahlen beginnend mit dem Monat Juni 2011 in Höhe von monatlich 225,00 Euro [...]
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