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AG Köln - Entscheidung vom 07.07.2011

322 F 182/10

Normen:
BGB § 1580
BGB § 1605 Abs. 1

I. 1. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin zu 1) Auskunft zu erteilen, über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch Vorlage eines geordneten schriftlichen Bestandsverzeichnisses, getrennt nach [...]
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