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AG Eckernförde - Entscheidung vom 05.01.2011

51 Gs 1/11

Normen:
StPO § 140 Abs. 2
StPO § 141 Abs. 3

In dem Ermittlungsverfahren wird dem Beschuldigten Rechtsanwalt G. gemäß § 140 Abs. 2 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Grundsätzlich kann im Ermittlungsverfahren gern. § 141 Abs. 3 StPO ein Verteidiger nur auf [...]
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