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VGH Hessen - Entscheidung vom 01.07.2010

4 C 2302/09.N

Normen:
BauGB § 1 Abs. 4
BauGB § 1 Abs. 7
BImSchG § 41 Abs. 2
BImSchG § 42
FlurbG § 87
FStrG § 17b Abs. 2 S 1
HLPG § 12 Abs. 3
ROG § 11
GG Art. 20 Abs. 3
BauGB § 1 Abs. 3
BauGB § 1 Abs. 4
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 3
BauGB § 9
VwVfG § 43
ROG § 11
BImSchG § 41 Abs. 1
BImSchG § 41 Abs. 2
BNatSchG § 42 Abs. 1
BImSchG § 50
FStrG § 17b Abs. 2 S. 1
HLPG § 12 Abs. 3

Fundstellen:
DVBl 2010, 1120
DÖV 2010, 867
UPR 2010, 459

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch [...]
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