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VGH Bayern - Entscheidung vom 25.02.2010

22 ZB 10.48

Normen:
§ 35 Abs. 1 Satz 2 GewO
GewO § 35 Abs. 1 S. 2

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung [...]
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