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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.05.2010

10 CS 09.2672

Normen:
§ 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4 VwGO
§ 3, § 5 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV
Art. 9 Abs. 1 Nr. 4 AGGlüStV
Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG
Art. 19 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG
Art. 6 Abs. 2 KG
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 146 Abs. 4
GlüStV § 3
GlüStV § 5 Abs. 3
GlüStV § 9 Abs. 1
AGGlüStV Art. 9 Abs. 1 Nr. 4
BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
VwZVG Art. 19 Abs. 1
VwZVG Art. 36 Abs. 1 S. 2
KG Art. 6 Abs. 2

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000,- Euro festgesetzt. I. Die Antragstellerin wendet [...]
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