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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.02.2010

19 B 09.929

Normen:
AufenthG § 54 Nr. 5
StGB § 27 Abs. 1
StGB § 138
StGB § 167 Abs. 1 Nr. 1
GG Art. 4
GG Art. 5

Fundstellen:
DVBl 2010, 528
DÖV 2010, 491

I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Januar 2008 und der Bescheid der Regierung von Mittelfranken - Zentrale Rückführungsstelle - vom 15. August 2005 werden in Ziff. 1 und 3 bis 5 aufgehoben. II. Der Beklagte [...]
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