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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.05.2010

1 B 10.255

Normen:
§ 3, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 69 a GKG
§ 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 2 VwGO
Art. 17, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG.
GKG § 63 Abs. 2 S. 1
GG Art. 19 Abs. 4

I. Satz 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Januar 2010 (1 B 06.517) wird wie folgt gefasst: 'Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Berufung des Klägers auf 97.698 EUR und für die [...]
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