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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.10.2010

7 CS 10.2497

Normen:
VwGO § 152a
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a Abs. 1 Nr. 2
GG Art. 103 Abs. 1

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör (Art. [...]
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