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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 28.10.2010

10 S 2821/09

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 72 Abs. 1
GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11
VVG § 193 Abs. 3
VVG § 193 Abs. 4
VVG § 193 Abs. 5
VVG § 203 Abs. 1 Satz 2
VAG § 12 Abs. 1c
LV Art. 61 Abs. 1
LBG § 101
BVO BW § 1 Abs. 5 Satz 1
BVO § 1 Abs. 5 S. 1 BW
VVG § 193 Abs. 3
VVG § 193 Abs. 4
VVG § 193 Abs. 5
GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11

Fundstellen:
DÖV 2011, 120

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. November 2009 - 12 K 1587/09 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht [...]
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