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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.12.2010

4 S 215/10

Normen:
BeamtVG § 37 Abs. 1 (F. 1995)
BeamtVG § 37 Abs. 1
LBG § 53 Abs. 1

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 05. November 2009 - 6 K 767/08 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger erhöhtes Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu [...]
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