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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 26.01.2010

11 S 2732/09

Normen:
AufenthG § 26 Abs. 1
AufenthG § 81 Abs. 4
Ziffer 8.1.4 AufenthG-VwV
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 26 Abs. 1 S. 1
AufenthG-VwV Ziff. 8.1.4

Fundstellen:
DVBl 2010, 599

Die Beschwerden der Kläger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. November 2009 - 2 K 2516/09 - werden zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerden der [...]
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