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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.06.2010

11 S 1050/10

Normen:
AufenthG § 81 Abs. 4
AufenthG § 81 Abs. 5
VwVfG § 3 Abs. 1
AufenthG § 16 Abs. 1
AufenthG § 30 Abs. 1
AufenthG § 81 Abs. 4
AufenthG § 81 Abs. 5
VwVfG § 3 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. April 2010 - 3 K 502/10 - geändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem [...]
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