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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.01.2010

11 S 2181/09

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
GG Art. 6
EG Art. 18
AEUV Art. 21
AEUV Art. 21 Abs. 1
EG Art. 18 Abs. 1
GG Art. 6
AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1
AufenthV § 39 Nr. 3

Fundstellen:
DVBl 2010, 599
DÖV 2010, 410
NVwZ 2010, 529

Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. September 2009 - 8 K 987/09 - werden zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als [...]
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