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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 14.07.2010

9 S 2207/09

Normen:
Landesverfassung BW Art. 14 Abs. 2 S. 3
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
GG Art. 7 Abs. 4 S. 3, 4
GG Art. 100 Abs. 1
PSchG § 18a Abs. 1 S. 3
PSchG § 18 Abs. 2
PSchG § 18 Abs. 7

Fundstellen:
DVBl 2010, 1324
DÖV 2010, 866

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2009 - 11 K 867/05 - geändert. Der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14. Februar 2005 wird [...]
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