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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 26.07.2010

11 S 1505/10

Normen:
GKG § 39 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2 GKG
AufenthG § 60a Abs. 2
AufenthG § 61 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 68 Abs. 1 S. 1

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. April 2010 - 5 K 1671/09 - wird zurückgewiesen. Über die Beschwerde gegen die Festsetzung [...]
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