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SchlHOLG - Entscheidung vom 12.05.2010

10 UF 243/09

Normen:
BGB § 1603 Abs. 2
BGB § 1603 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 2011, 7

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgericht Eutin vom 17.11.2009 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert für die Berufung [...]
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