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SchlHOLG - Entscheidung vom 08.02.2010

17 W 28/09

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3
ZPO § 269 Abs. 3

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Beschwerdegegnerin ihre außergerichtlichen Kosten in dem Verfahren vor der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Itzehoe 5 O 128/06 selbst trägt. Die [...]
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