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OVG Sachsen - Entscheidung vom 12.05.2010

3 B 259/08

Normen:
SächsPersVG § 80 Abs. 3 Nr. 16
SächsDSG § 13 Abs. 1
SächsDSG § 21 Abs. 2 S. 1
SächsDSG § 38 Abs. 1 Nr. 1
BDSG § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b
BDSG § 1 Abs. 3 S. 1
BDSG § 2 Abs. 2

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. Juli 2008 - 6 L 273/08 - geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim [...]
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