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OVG Sachsen - Entscheidung vom 26.02.2010

1 E 8/10

Normen:
RVG § 23 Abs. 1
RVG § 33 Abs. 8 S. 1
GKG § 52 Abs. 1 S. 1
SGB VIII § 39

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Januar 2010 - 1 L 1021/09 - geändert und der Gegenstandswert auf 3.600,- EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
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