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OVG Sachsen - Entscheidung vom 24.06.2010

3 A 439/09

Normen:
GKG § 47
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 2

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gemäß § 63 Abs. 2 , § 52 Abs. 1 , § 47 GKG und in Anlehnung an Nr. 42.1 des Streitwertkatalogs 2004 auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. [...]
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