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OVG Sachsen - Entscheidung vom 20.07.2010

D 6 A 253/10

Normen:
SächsDO § 23 S. 1
SächsDG § 89 Abs. 1

Der Antrag des Beamten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Verteidigers wird abgelehnt. Der Beamte trägt die Kosten des Verfahrens Auf das Disziplinarverfahren ist auch nach Inkrafttreten des [...]
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