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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.01.2010

13 A 841/09

Normen:
VwVfG § 41 Abs. 4 S. 1 NRW
Glücksspielstaatsvertrag-Ausführungsgesetz NRW § 18 Abs. 2
Telemedienzuständigkeitsgesetz NRW § 1 Abs. 2
GlüStV § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
RStV § 2 Abs. 2 Nr. 7

Fundstellen:
DVBl 2010, 460
DÖV 2010, 449

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Februar 2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird [...]
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