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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.12.2010

18 B 1599/10

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
AufenthG § 60a Abs. 2

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller vor dem 28. Februar 2011 abzuschieben. Der Antragsgegner trägt die Kosten beider [...]
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