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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.03.2010

12 E 1454/09

Normen:
RVG Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Münster wird verpflichtet, die im Verfahren 1 M 8/07 vom Vollstreckungsschuldner an die Vollstreckungsgläubiger zu [...]
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