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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.07.2010

12 E 772/10

Normen:
GVG § 17a Abs. 2
VwGO § 67 Abs. 2 S. 1
VwGO § 67 Abs. 4

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen. Die [...]
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