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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.05.2010

19 B 239/10

Normen:
SchulG § 19 Abs. 2 S. 1 NRW
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 8256/09 beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid des Antragsgegners vom [...]
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