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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 31.03.2010

6 B 1734/09

Normen:
LBG NRW § 66 S. 1
LGG § 13 Abs. 1
BeamtStG § 35 S. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt. Die zulässige Beschwerde bleibt erfolglos. [...]
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